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NEM werden in lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten oder Kapseln angeboten
Nahrungsergänzungsmittel (oft als NEM abgekürzt) sind Lebensmittel-Produkte zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen. Sie enthalten diese in konzentrierter und dosierter Form, weshalb sie in eher lebensmitteluntypischer Form wie Tabletten, Trinkampullen oder Kapseln angeboten werden. Dennoch unterscheiden sie sich rechtlich und in ihrem Zweck deutlich von Arzneimitteln.
Inhaltsverzeichnis
1 Definition
2 Inhaltsstoffe
3 Verwendung
3.1 Risikogruppen mit erhöhtem Nährstoffbedarf
3.2 NEM als Dopingrisiko im Leistungssport
4 Rechtslage auf EU-Ebene
4.1 Werbeaussagen
4.2 Höchstmengenregelung
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Definition
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung â NemV)[1] ist ein Nahrungsergänzungsmittel:
âÂÂein Lebensmittel, das
dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.âÂÂ
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe waren in Anlage 1 und 2 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Seit der Gesetzesänderung vom 23. Oktober 2013 wird in ç 3 âÂÂZugelassene Stoffeâ auf die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG jeweils in der am 5. Dezember 2011 geltenden Fassung verwiesen. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschlieÃÂlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäàLFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.
In den USA werden Nahrungsergänzungsmittel von der FDA nach dem Federal Food, Drug, and Cosmetic Act reguliert.
Inhaltsstoffe
Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu den Arzneimitteln zählen würden. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland keinen therapeutischen Nutzen erfüllen.
In Deutschland typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxidantien, wobei ÃÂberdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer ÃÂbersättigung zu belegen. Einige dieser Substanzen erfüllen zum Teil zwar wichtige Funktionen im menschlichen Stoffwechsel, werden aber im Gegensatz zu echten Vitaminen in ausreichender Menge im Körper gebildet. Sie sind daher vitaminähnlich und werden als Vitaminoide oder populärwissenschaftlich auch als Pseudovitamine bezeichnet. Hierzu gehören u. a. Coenzym Q10, Carnitin, Inositol und Cholin. Eine andere Gruppe bilden die sekundären Pflanzenstoffe wie Amygdalin (Lätril) und Chlorophyll. Diese von Pflanzen produzierten Verbindungen spielen im menschlichen Organismus keine überlebenswichtige Rolle oder sind wie Amygdalin gar als schädlich anzusehen.[2] Mehrere Studien weisen einigen sekundären Pflanzenstoffen jedoch bestimmte gesundheitsfördernde Eigenschaften nach.[3] Einen Sonderfall unter den sekundären Pflanzenstoffen stellen die Flavonoide dar: Dies sind sekundäre Pflanzenstoffe mit besonderer Wirkung auf die Durchlässigkeit der GefäÃÂwände beim Menschen. Demnach gehören sie ebenfalls zu den Vitaminoiden.[2]
Ein groÃÂer Teil der bisher in Deutschland vermarkteten Nahrungsergänzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen ab diesem Datum nur noch die in den Anlagen der NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten. Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe, wie Pflanzenauszüge, bleiben aber weiterhin verfügbar.
Verwendung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, als überflüssig. Bei dieser Ernährung bekomme der Körper alle Nährstoffe, die er brauche. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe sei deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise könne nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. Nur in bestimmten Situationen, die in Deutschland aber selten seien, könne eine gezielte Ergänzung der Nahrung mit einzelnen Nährstoffen sinnvoll sein.[4]
Die Stiftung Warentest rät in einem Beitrag 2009 von der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ab.[5] Insbesondere gäbe es Situationen oder Personengruppen (z. B. Raucher), bei denen die Einnahme bestimmter Nahrungsergänzungsmittel auch schädliche Wirkungen haben könne.
Die Harvard School of Public Health nennt fünf konkrete Situationen, in denen es sinnvoll sein könnte, Multivitamintabletten zu nehmen; zum Beispiel, wenn man eine strikte Diät einhält oder nur einen sehr geringen Appetit hat. Gleichzeitig nennt sie drei Situationen, in denen man keine Multivitamintabletten nehmen sollte; zum Beispiel, weil man glaubt, seine Gesundheit mit extra Vitaminen verbessern zu können. Bei älteren sowie dunkelhäutigen Menschen, insbesondere im Winter in weiter vom ÃÂquator entfernten Breitengraden rät sie zu eine Zufuhr von Vitamin D.[6]
Die Cochrane Library untersuchte 2012 in einer Meta-Analyse 78 klinische Studien, die annähernd 300.000 Versuchspersonen umfassten, um die Auswirkungen der regelmäÃÂigen Zufuhr von Antioxidantien (Beta-Karotin, Vitamin A, Vitamin C, Vitamin E und Selen) auf die Sterblichkeit der Studienteilnehmer festzustellen. Eine präventive Wirkung im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit konnte dabei nicht gefunden werden. In diesem Sinne scheinen die genannten Präparate also nutzlos zu sein. Dagegen erhöhte die regelmäÃÂige Zufuhr von Beta-Karotin, Vitamin E und möglicherweise Vitamin A die Sterblichkeit statistisch signifikant um 3 % bis 4 % (nicht jedoch die Einnahme von Vitamin C oder Selen). Hier ist also sogar von einer tendenziell schädlichen Langzeitwirkung auszugehen.[7]
Eine Studie von 2013 zeigte, dass in Süddeutschland zu viele ältere Menschen Nahrungsmittelergänzungen in zu hohen Dosen einnehmen.[8] Vor allem bei Magnesium und Vitamin E komme es oft zu ÃÂberdosierungen. Daten über die Einnahme dieser Nahrungsergänzungsmittel in anderen Regionen fehlen.
In einer 2017 publizierten Studie zum Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln werteten Forscher 49 verschiedene Studien mit 290.000 Teilnehmern aus. Im Ergebnis hatte die Einnahme von Vitamin-C-, Vitamin-D-, Vitamin-K-, Magnesium-, Selen- oder Zink-Präparaten ebenso wie Omega-3-Fettsäure-Kapseln weder einen positiven Einfluss auf die Vermeidung von Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Leiden noch bewirkte sie eine Lebensverlängerung.[9]
Risikogruppen mit erhöhtem Nährstoffbedarf
Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt es Risikogruppen innerhalb der Bevölkerung, für die eine Nährstoffsupplementierung sinnvoll sein kann: Schwangere und Stillende haben einen erhöhtem Nährstoffbedarf insbesondere Eisen und Jod betreffend, Frauen, die schwanger werden wollen, sollten ergänzend Folsäure einnehmen. Vitamin D kommt in Frage für Menschen, die sich wenig oder gar nicht bei Sonnenschein im Freien aufhalten oder ihre Haut nicht der Sonne aussetzen.[10] Veganismus erfordert die Supplementierung von Vitamin B12. Leistungssportler könnten den sportartspezifischen Energie- und Nährstoffbedarf durch eine an an Trainings- und Wettkampfbelastunge angepasste Ernährung decken, dennoch sei die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im Spitzensport weit verbreitet.[11]
Der Verein für Unabhängige Gesundheitsberatung (UGB) nennt Situationen, in denen der Nährstoffbedarf erhöht sein könne: etwa wenn besondere körperliche Belastungen oder chronische Erkrankungen vorliegen oder die Einnahme von Medikamenten den Nährstoffbedarf erhöhen. Bestimmte Gruppen wie Schwangere, Stillende oder Leistungssportler haben einen erhöhten Nährstoffbedarf. Senioren nähmen durch körperliche Veränderungen und psychosoziale Faktoren häufig nicht ausreichend Nährstoffe auf. Für bestimmte Risikogruppen könne eine erhöhte Nährstoffaufnahme zudem aus präventiver Sicht sinnvoll sein.[12]
NEM als Dopingrisiko im Leistungssport
Eine internationale vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln im Jahr 2004 ergab, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. In Deutschland enthielten ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika. Getestet worden war auf elf anabol-androgene Steroide.[13][14]
Bei den Anabolika handelte es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die durch Fehler im Produktionsprozess unbeabsichtigt in die Produkte gelangten und keinen Dopingeffekt haben, aber unabsichtlich zu positiven Dopingbefunden führen können. Dies stellt sowohl Sportler, hier vor allem Leistungssportler, aber auch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vor ein Problem. Die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunktes Köln-Bonn-Leverkusen bietet eine Orientierungshilfe hinsichtlich geeigneter Präparate, die ein minimierte Risiko für eine Kontamination mit Dopingsubstanzen aufweisen.[14]
Rechtslage auf EU-Ebene
Werbeaussagen
Werbeaussagen und -versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Demnach dürfen in der EU nur evidenzbasierte gesundheitsbezogene Aussagen zu einem Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden. Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind, sind â wie für andere Lebensmittel auch â nicht zulässig. Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (Health Claims) verabschiedet,[15] die in einem Gemeinschaftsregister der EU einsehbar sind.[16] Die Werbeaussage âÂÂVitamin B6 trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiâ ist beispielsweise zulässig, da sie im Register auftaucht.[16]
Grundsätzlich dienen gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln dazu, den Absatz zu steigern, den Kunden zu einem regelmäÃÂigen Konsum zu animieren. Sie signalisieren dem Kunden (je nach Formulierung, Absender und Rezipient machen sie dies auch glaubwürdig), dass der Verzehr des Produktes ihm gesundheitliche Vorteile bringt. Das OLG Frankfurt entschied am 10. Oktober 2011 âÂÂZur Frage, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (hier: Pilzextrakt) mit der Health-Verordnung vereinbar sind, insbesondere über die erforderliche wissenschaftliche Absicherung ihrer Wirkung verfügen.â Es hat entschieden, dass gesundheitsbezogene Angaben unzulässig und damit auch wettbewerbswidrig sind, wenn sie nicht sämtliche Anforderungen der Health-Claims-Verordnung erfüllen.[17]
Das OLG Düsseldorf hatte 2010 nicht ganz so klar entschieden und einige strittige Aussagen noch âÂÂdurchgewinktâÂÂ. Das OLG Zweibrücken hat durch Beschluss vom 2. Juli 2010 bestätigt, dass gesundheitsbezogene Angaben dem Kunden nachgewiesen werden müssen, was nur durch âÂÂallgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisseâ geschehen kann.[18]
Höchstmengenregelung
Als Lebensmittel sind NEMs im europäischen Recht ein wenig regulierter Marktbereich im Gegensatz zu den streng regulierten Arzneimitteln. Um einen Missbrauch in Form einer ÃÂberdosierung abzuwenden (beispielsweise bei Vitamin D oder Magnesium), ist eine Höchstmengenregelung für NEMs auf EU-Ebene geplant.[19][20]
Siehe auch
Produktabgrenzung
Functional Food
Novel Food
Lebensmittelzusatzstoff
Diätetische Lebensmittel
Mikronährstoff (Medizin)
Orthomolekulare Medizin
Trinknahrung
Vitalanalyse
Nährstoffanreicherung (Lebensmittel)
Literatur
Andreas Meisterernst, Ebba Loeck, Helmut Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. Behr, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89947-412-1 (Loseblattwerk).
J. Wilfried Kügel, Andreas Hahn, Mark Delewski: Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV). Kommentar. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-53381-5.
Weblinks
Nahrungsergaenzungsmittel.org â Informationsangebot zu Verwendung, Sicherheit und einzelnen Nährstoffen des Lebensmittelverbands Deutschland
Klartext-Nahrungsergaenzung.de â Informationsangebot der deutschen Verbraucherzentralen
Gesetzliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel, ÃÂbersichtsartikel beim Lebensmittelverband Deutschland
Text des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Deutschland)
Text der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland)
Allgemeine Informationen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES, ÃÂsterreich)
Annual Bibliographies of Significant Advances in Dietary Supplement Research (PDF) Seite des NIH mit Sammlungen der 25 wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen eines Jahres (englisch)
Einzelnachweise
â Nahrungsergänzungsmittelverordnung (Deutschland)
â a b Mehr Schein als Sein. UGB (Pseudovitamine)
â Gemüse oder Pille? (Memento vom 12. März 2008 im Internet Archive) UGB (Sekundäre Pflanzenstoffe)
â Gesundheitliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln. In: bund.de. Bundesinstitut für Risikobewertung, abgerufen am 22. August 2016.
â Juice plus – Teure Obst- und Gemüsekapseln. Stiftung Warentest, 2. Januar 2009.
â Should I Take a Daily Multivitamin? Harvard School of Public Health, abgerufen am 17. Juni 2020.
â Antioxidant supplements for prevention of mortality in healthy participants and patients with various diseases. Cochrane Library (2012)
â S. Schwab, M. Heier, A. Schneider, B. Fischer, C. Huth, A. Peters, Barbara Thorand: The use of dietary supplements among older persons in Southern Germany â Results from the KORA-age study. In: The journal of nutrition, health & aging. Band 18, Nr. 5, November 2013, ISSN 1760-4788, S. 510âÂÂ519, doi:10.1007/s12603-013-0418-8.
â L. Schwingshackl, H. Boeing, . Stelmach-Mardas, M. Gottschald, S. Dietrich, G. Hoffmann, A. Chaimani: Advances in Nutrition, Dietary Supplements and Risk of Cause-Specific Death, Cardiovascular Disease, and Cancer: A Systematic Review and Meta-Analysis of Primary Prevention Trials. Advances in Nutrition, Band 8 (Januar 2017), S. 27âÂÂ39,doi:10.3945/an.116.013516
â Bunte Pillen fürâÂÂs gute Gewissen â Was bringen Nahrungsergänzungsmittel?, DGE Presseinformation (DGE aktuell 09/2012), 4. Dezember 2012.
â Nahrungsergänzungsmittel im Leistungssport, DGE, 4. September 2014.
â Interview mit Andreas Hahn: Wieviele Nährstoffe brauchen wir?, Verein für Unabhängige Gesundheitsberatung, UGB-Forum Februar 1998.
â H. Geyer et al.: Analysis of non-hormonal nutritional supplements for anabolic-androgenic steroids – results of an international study. International Journal of Sports Medicine. Band 25 (2004), S. 124âÂÂ129.(PDF)
â a b Wenn NEM, dann Kölner Listeî, www.koelnerliste.com, abgerufen am 16. Mai 2020.
â EU veröffentlicht zulässige Gesundheitsangaben für Lebensmittel. Ernährungsumschau, 8. Juni 2012.
â a b EU Register of nutrition and health claims made on foods Europäische Kommission; abgerufen am 31. März 2015.
â Aktenzeichen: 6 U 174/10. Hessenrecht, Landesrechtsprechungsdatenbank
â siehe Max-Lion Keller: Health-Claims-Verordnung: Kommentar, Rechtsprechungsübersicht und FAQ (25. November 2011), mit weiteren Links
â Michael Gassmann: Julia Klöckner fordert EU-Höchstgrenze für Nahrungsergänzungsmittel. In: DIE WELT. 30. April 2020 (welt.de [abgerufen am 9. Mai 2020]).
â Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen. In: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 20. April 2020, abgerufen am 9. Mai 2020.
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