Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von für Verbandmull, Binden und Verbände, roh oder gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger, n.A.E.)
Zwischen (Unternehmen 1)
Janett Auer PC Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Bochum
Vertreten durch die Geschäftsführung Janett Auer
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Hilar Two Hawks Kunsthandlungen GmbH
mit Sitz in Dresden
Vertreten durch die Geschäftsführung Hilar Two Hawks
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.
Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 22319403 vom 09.03.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschlieÃlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 461952 St. für Verbandmull, Binden und Verbände, roh oder gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger, n.A.E..
§2 Gültigkeitszeitraum
Der Vertrag tritt am 09.03.2021 in Kraft und endet am 09.03.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die auÃerordentliche Kündigung möglich.
§3 Liefertermin
Lieferzeitraum ist vom 09.4.2021 bis zum 09.-1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 461952 St für Verbandmull, Binden und Verbände, roh oder gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger, n.A.E. zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 23 eines Monats an den Käufer zu liefern.
Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
§4 Vertragsstrafen
Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 4 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf  14371 je Teil-Lieferung begrenzt.
§5 Kaufpreis
Der Preis beträgt 10624896,73 Euro für 461952 St. für Verbandmull, Binden und Verbände, roh oder gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger, n.A.E.. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 6 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.
Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 3 Prozent berechtigt.
§7 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands Âfrei Haus an den in der Bestellung angegebenen Ort.
§8 Gewährleistung
Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware für Verbandmull, Binden und Verbände, roh oder gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger, n.A.E. ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 1 Jahren.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.
§10 Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bochum. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 88432743 unter § 15 genannten Erfüllungsort.
§11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 75016615 unter § 4 genannten Gerichtsstand.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
§13 Textformklausel
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ãnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
§14 Anlagen
Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 48789342 vom 09.03.2021 beigefügt.
Bochum, 09.03.2021 Bremen, 09.03.2021
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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer