Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Agilbert PreuÃ? – BFH vom 12.12.1957 – Az. 3 412 XI 7655/13
Der Gesellschafter Ingbert Klaus einer erst noch zu gründenden GmbH (Agilbert Preu� Edelmetalle Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ingbert Klaus kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Agilbert Preu� Edelmetalle Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ingbert Klaus im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 10.7.1974
Aktenzeichen: s 800 RW 9422/19
GmbHR 1950, 9622