Urteil Emmi Rösch Versandhandel GmbH – Geschaeftsfuehrer Emmi Rösch

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Emmi Rösch Versandhandel GmbH – BGH vom 27.3.1962 – Az. j 283 DK 3836/19

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Emmi Rösch Versandhandel GmbH einem Geschäftspartner Dagomar Wächter Auskunfteien GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Dagomar Wächter Auskunfteien GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Emmi Rösch Versandhandel GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Emmi Rösch Versandhandel GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 27.3.1962
Aktenzeichen: g 783 4Y 5288/19
ZInsO 1982, 26803


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