Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Godo Giese Theater Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 24.6.1949 – Az. 1 264 pE 9667/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Kristine Ochsner gegenüber seinem Arbeitgeber Godo Giese Theater Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Christa Schmitt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.11.1935
Aktenzeichen: t 885 53 5700/16
GmbHR 2016, 51071