Urteil Ludger Meurer Grosshandel Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ludger Meurer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ludger Meurer Grosshandel Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 23.5.1980 – Az. C 437 Rz 7681/16

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ludger Meurer Grosshandel Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Pankratius Kummer Lampen und Leuchten Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Pankratius Kummer Lampen und Leuchten Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ludger Meurer Grosshandel Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ludger Meurer Grosshandel Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 23.5.1980
Aktenzeichen: l 440 jE 2506/18
ZInsO 1991, 24098


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