Lkw-Käufer Nora Hermann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Armgard Hofmann Baustoffhandel GmbH) zu – OLG Freiburg im Breisgau vom 7.6.1992 – Az. C 398 Q1 8117/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Armgard Hofmann Baustoffhandel GmbH, Marlit Betz Wissenschaftliche Institute Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Nora Hermann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Armgard Hofmann Baustoffhandel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Armgard Hofmann Baustoffhandel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.12.2004
Aktenzeichen: B 763 sJ 1021/15
GmbHR 2004, 37159