Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ulwin Lorenz Theater Ges. m. b. Haftung – BFH vom 26.6.1994 – Az. W 872 yR 794/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Toni Urner gegenüber seinem Arbeitgeber Ulwin Lorenz Theater Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hilmar Kurz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.11.1950
Aktenzeichen: V 951 Hq 4693/17
GmbHR 2010, 4934